Dermatologie am Kolbergarten Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs-Vorsorge

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einem bösartigen Hauttumor zu erkranken ist so hoch wie nie zuvor. Ihr persönliches Risiko ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die wir im Rahmen Ihrer Vorstellung bei uns prüfen.

Professionelle Hautkrebsvorsorge

In der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (auch Hautkrebsscreening, Früherkennungsuntersuchung) können beginnende Hautkrebsformen frühzeitig erkannt werden. Rechtzeitig erkannt, ist Hautkrebs in nahezu allen Fällen heilbar.

Eine professionelle Hautkrebsvorsorge beinhaltet die Begutachtung der gesamten Haut und die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) auffälliger Pigmentmale. Die professionelle Hautkrebsvorsorge ist medizinisch sinnvoll und wird von ärztlichen Fachgesellschaften und Krankenkassen als wichtige Gesundheitsvorsorge empfohlen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Hautkrebsvorsorge meist ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre.

Digitale Fotodokumentation

Dank unserer modernen technischen Ausstattung können wir Ihnen eine digitale und durch Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Fotodokumentation (Videodermatoskopie) anbieten. Hierbei wird von Ihnen eine persönliche „Muttermallandkarte“ erstellt.

Auffällige Pigmentmale werden dabei noch einmal stark vergrößert, archiviert und können bei den regelmäßig durchzuführenden Kontrolluntersuchungen exakt verglichen werden. Durch die Verlaufsbeobachtung können Entartungen langsam fortschreitender Pigmentmale und neu entstandene verdächtige Läsionen früh identifiziert werden. Gleichzeitig können in einzelnen Fällen unnötige Operationen harmloser Muttermale, die im Zeitverlauf stabil sind, vermieden werden.

Zeitliche Verlaufskontrolle auffälliger Pigmentmale

Die digitale Fotodokumentation ist eine medizinisch sinnvolle privatärztliche Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird und die wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.